Allgemeine Geschäftsbedingungen
(Stand 01.05.2010)
- Allgemeines
Der Anmeldung zu unseren Veranstaltungen liegen die nachfolgenden Geschäftsbedingungen zugrunde. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen unserer Vertragspartner werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt. - Die Anmeldung erfolgt schriftlich oder per E-Mail. Ein Vertrag kommt mit Zugang unserer Auftragsbestätigung zustande. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Einganges bearbeitet. Durch Ihre Anmeldung erklären Sie sich mit der elektronischen Weiterverarbeitung der uns übermittelten Daten einverstanden.
- Zahlungsbedingungen
Die Preise verstehen sich inklusive jeweils gültiger gesetzlicher Umsatzsteuer. Sie beinhalten die reine Seminarteilnahme. Kosten für Verpflegung und Unterbringung sowie An- und Abreise sind nicht in den Preisen enthalten. Die Rechnungsstellung erfolgt nach Anmeldung.
Die Veranstaltungsgebühren sowie anfallende Lernmittelkosten sind zu Beginn der Veranstaltung fällig und zu überweisen. Bei Veranstaltungen mit einer Dauer von mehr als drei Monaten ist eine Anzahlung von 10 % der Lehrgangskosten bei Anmeldung fällig und innerhalb von 7 Tagen nach Zugang der Auftragsbestätigung zu überweisen.
Bei Veranstaltungen mit einer Dauer von mehr als drei Monaten können auf Wunsch der Teilnehmer Ratenzahlungen vereinbart werden. Beim Studiengang "Change – Supervisor" sind 60% der Veranstaltungskosten bei Beginn, die restlichen 40% fünf Monate nach Lehrgangsbeginn fällig.
Eine Verpflichtung zur Zahlung der Veranstaltungsgebühren besteht auch dann, wenn der Unterricht nicht oder nur teilweise besucht wird. - Änderungsvorbehalte
Systhema behält sich organisatorische Änderungen vor. Die organisatorischen Änderungen können Wechsel von Lehrkräften und Räumen innerhalb eines zumutbaren Umkreises des ursprünglichen Veranstaltungsortes sowie zeitliche Änderungen in einem zumutbaren Rahmen sein.
Systhema bemüht sich, organisatorische Änderungen rechtzeitig mitzuteilen. Sollte dieses nicht gelingen, kann der Teilnehmer hieraus keine Rechte geltend machen. - Nichtdurchführung
Liegen für eine Veranstaltung nicht genügend Anmeldungen vor, oder ist aus nicht von Systhema zu vertretenden Umständen eine programmgemäße Durchführung der Veranstaltung nicht möglich, so ist Systhema zur Durchführung nicht verpflichtet. - Rücktritt
Ein Rücktritt von der Lehrgangsteilnahme ist grundsätzlich bis zum Beginn des Lehrganges möglich. Sie erhalten dann eine Gutschrift oder eine Rückzahlung über die von Ihnen bereits geleisteten Beträge. Wir berechnen in diesem Falle eine Bearbeitungsgebühr von 150,- Euro zuzüglich jeweils gültiger gesetzlicher Umsatzsteuer. Ein Rücktritt muss schriftlich erfolgen. Alternativ können Sie bei Verhinderung auch einen Ersatzsteilnehmer stellen. - Kündigung
Bei Veranstaltungen mit einer Dauer von mehr als drei Monaten kann der Teilnehmer mit einer Frist von sechs Wochen, erstmals zum Ende des 6. Monats kündigen. Danach ist eine Kündigung jeweils zum Ablauf der nächsten sechs Monate mit einer Frist von sechs Wochen möglich. Ist eine Veranstaltung in Lehrabschnitte unterteilt, die kürzer als drei Monate sind, ist die Kündigung zum Ende jedes Lehrabschnittes mit einer Frist von sechs Wochen möglich. Eine Kündigung muss schriftlich erfolgen. Das Fernbleiben des Teilnehmers von der Veranstaltung gilt in keinem Fall als Kündigung. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bei Vorliegen eines wichtigen Grundes bleibt unberührt. - Hotelunterbringung
Sollten die Seminare in einem Tagungshotel stattfinden, ist eine Übernachtung in diesem wünschenswert. Wir sind berechtigt, dort in Ihrem Namen ein entsprechendes Zimmer mit Vollpension zu reservieren. Die Abrechnung für Unterbringung und Vollpension erfolgt durch das Hotel direkt mit Ihnen. Wir treten insoweit nur als Ihr Vertreter auf. - Sonstiges
Nebenabreden bedürfen für ihre Rechtswirksamkeit grundsätzlich der Schriftform. Auf das Vertragsverhältnis und seine Durchführung findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationaler Abkommen Anwendung. Gerichtsstand ist Hamburg.


